Die alternative Lösung – per Fernlehrgang zum Privatdetektiv

 

(als Ergänzung zum Kurs  für Kaufhausdetektive bestens geeignet!)

 

Die Allgemeinen Informationen über unseren Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung für Privatdetektive entnehmen Sie bitte den Informationen über den Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und Diebstahlssachbearbeitern im Groß- und Einzelhandel.

 

Nachstehend wird Ihnen ein Überblick über Verlauf und Inhalte des Fernlehrganges für Privatdetektive gegeben – Teilnahmebedingungen gelten entsprechend der Teilnahme am Fernlehrgang für Kaufhausdetektive...

 

Kurs II: Aus- und Fortbildung von Privatdetektiven

 

(Zulassungsnummer 730892, ZFU Köln, vom 09.12.92)

 

Der Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Privatdetektiven dauert insgesamt sechs Kalen­dermonate;  er beinhaltet sechs Lehrbriefe und kostet komplett 750,- €. Dieser Betrag ist gemäß den Bestimmungen des Fernun­terrichtschutzgesetzes in zwei gleichen Raten jeweils quartalsweise im voraus zu entrichten. Der Lehrgang ist ebenfalls untergliedert in sechs Fachgebiete, nämlich in

 

Fachgebiet II/1: Recht

Hauptgruppen A: Strafrecht; B: "Jedermannsrechte"; C: Sonstige rechtliche Bestimmun­gen

 

Fachgebiet II/2: Büroorganisation

HG A: Anforderung an ein Ermittlungsbüro; B: Personalwesen; C: Aktenhal­tung

 

Fachgebiet II/3: Ermittlungswesen

 

HG A: Annahme eines Ermittlungsauftrag; B: Aufbau einer Er­mittlungsakte; C: Durchführung von Ermittlungen; D: Ermittlungsbericht

 

Fachgebiet II/4: Observation

HG A: Observationstaktiken; B: Technische Voraussetzungen; C: Schulung von Observationskräf­ten

 

Fachgebiet II/5: Beweissicherung

 

HG A: Spurenkunde; HG B: Bild- und Tondokumentation; HG C: Verneh­mung

 

Fachgebiet II/6: Schutzaufgaben

 

G A: Personenschutz; HG B: Objektschutz

 

Bei beiden Fernlehrgängen besteht die Möglichkeit, an je drei fernschriftlichen Korrekturarbeiten wäh­rend der Ausbildung teilzunehmen, sowie an einer institutseigenen, fernschriftlichen Abschlußprü­fung.

 

Die Teilnahme an den Korrektur- bzw. Abschlußarbeiten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Fern­unterrichts­schutzgesetzes auf freiwilliger Basis. Teilnehmer, die an der Abschlußprüfung nicht teil­nehmen möchten, erhalten eine Teilnahmebescheinigung ohne individuellen Leistungsnachweis.  Bei der Teilnahme an der fernschriftlichen  Abschlußprüfung wird ein Prüfungszeugnis mit Noten erstellt.

 

Vorsorglich möchte ich - zur Vermeidung von etwaigen Mißverständnissen - darauf hinweisen, daß unsere Ausbildung in keiner Weise mit der Vergabe von Stellen zu­sammenhängt. Eine Stellenvermitt­lung ist uns weder möglich, noch - aus rechtlichen Gründen - gestattet.

 

 

 

 

 

Walter Thiess