
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie interessieren sich für den Beruf des Detektivs. Kaum ein anderer Beruf kann sich rühmen, auch nur annähernd so viel Interesse zu erwecken, so viele Spekulationen auszulösen und zugleich so geheimnisumwittert zu sein, wie gerade dieser Beruf.
Die Faszination für diesen Beruf hat vielfältige Ursachen: so ist das ungebrochene Interesse an der Tätigkeit von Detektiven nicht erst durch die großen Detektivgestalten der Weltliteratur erweckt, wohl aber durch sie bis zum heutigen Tage gefördert worden.
Nick Knatterton, Hercules Poirot, Sherlock Holmes oder Miß Marple sind zu Synonymen für Scharfsinn und Ausdauer, Kombinationsvermögen und Unbestechlichkeit geworden, die durch Geist und Witz, durch akribische Beobachtungsgabe und durch ihr kriminalistisches Gespür Millionen in ihren Bann zogen und ihrem Berufsstand auf einzigartige Weise zu Ruhm und Ansehen verhalfen.
Zugegeben, bei all diesen überragenden Kriminalisten handelt es sich natürlich nur um fiktive Gestalten. Dennoch beweist gerade das außerordentliche Interesse an Kriminalgeschichten und Kriminalfilmen, aber auch an realen Kriminalfällen, wie sehr der Beruf des Detektivs geeignet ist, die Phantasie der Menschen zu beflügeln und mit welcher außerordentlicher Begeisterung die meisten Menschen nach der Lösung verzwickter Fälle suchen. Man könnte fast meinen, daß das "Detektivspielen" ein Grundbedürfnis des Menschen darstellt, gewissermaßen ein Ausfluß aus der Zeit der "Jäger" und "Sammler". Der Beruf des Detektivs - so scheint es - kommt also der Natur des Menschen entgegen, zu forschen und zu suchen, Neues entdecken zu wollen und Rätsel zu lösen.
Detektiv zu sein, heißt, dort anzufangen, wo andere nicht mehr weiterwissen und aufgegeben haben. Detektiv sein heißt ferner, in jede erforderliche Rolle zu schlüpfen, sich mit den Eigenheiten dieser Rolle vertraut zu machen; Sachverhalte zu erkennen, die andere umsichtig und raffiniert verschleiern; und nicht zuletzt ist der Detektiv oftmals die letzte Hoffnung für all jene, die auf anderem Wege nicht zu ihrem Recht gekommen sind oder die ihre berechtigten Interessen auf andere Weise nicht schützen oder wahrnehmen können.
Einen Beruf? Kann man denn überhaupt von nur einem Beruf sprechen? Nun, wen immer man auch bittet, seine Vorstellungen vom Beruf des Detektivs anzugeben, es werden immer neue Varianten von Tätigkeitsmerkmalen genannt werden, die für den Einzelnen das Wesen des Detektivberufes ausmachen, die auch alle zutreffen, die aber für sich alleine betrachtet immer nur bruchstückhaft das Wesentliche dieses Berufes wiedergeben werden
Ein guter Detektiv vereint in sich unter anderem Merkmale, Fähigkeiten und Spezialwissen aus folgenden Berufen: Psychologe, Psychoanalytiker, Schriftsteller, Elektroniker, Video- und Elektrotechniker, Fotograf, Seelsorger, Kaufmann, Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsberater, Betriebs- und Verwaltungswirt, Kraftfahrer, Bibliothekar, Fernmelde- und Alarmanlagentechniker, Grafiker oder auch Kriminalbeamter - die Liste ließe sich je nach Einsatzbereich beliebig erweitern!
Hinzu kommen persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten, wie eine gute Beobachtungsgabe, Spürsinn, "Jagdeifer", Verschwiegenheit, Verantwortungsbewußtsein, Geduld und Ausdauer, schnelle Reaktion und körperliche Fitneß, Kombinationsvermögen, schauspielerische Begabung, gute Umgangsformen und sicheres Auftreten, Entschlußfreude, technisches Verständnis, Redegeschick, die Fähigkeit zur Abstraktion, ein guter Schreibstil und selbstverständlich ein einwandfreier Leumund.
Angesichts dieser umfassenden Voraussetzungen ist es unverständlich, daß bislang von Seiten des Staates keinerlei sinnvolle Ausbildungs- oder Prüfungsvorschriften für den Beruf des Detektivs erlassen wurden! Die seit 1997 für Bewachungsunternehmer und deren Mitarbeiter, also z.B. Kaufhausdetektive, obligatorische Teilnahme am drei- bzw. fünftägigen Crash-Kurs der IHK nach den Bestimmungen des § 34a GewO, der zudem auf die eigentlichen Erfordernisse des Detektivberufes überhaupt nicht näher eingeht, ist völlig indiskutabel!
Dementsprechend unterschiedlich ist die Qualität der abgelieferten Ermittlungsergebnisse. Eine Zumutung sind manche sogenannten "Ermittlungsberichte", die Ausfluß völlig fehlender Rechtskenntnisse, haarsträubender Ermittlungsarbeit oder taktischer Fehlentscheidungen sind.
Eine Lösung scheint derzeit nicht in Sicht zu sein. Die vor einigen Jahren durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (bibb) in Angriff genommene Prüfungsverordnung für Privatdetektive (und nur für diesen Zweig!) wurde durch die Sozialpartner gekippt. An deren Stelle wurde - in der Praxis völlig unzureichend - der § 34a der Gewerbeordnung am 01. Dezember 1994 dergestalt erweitert, daß nunmehr der Bewachungsunternehmer durch eine Bescheinigung einer IHK nachweisen muß, daß er über die zutreffenden rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist. Diese Unterrichtung umfaßt einige wenige Stunden und die Teilnahmebescheinigung wird ohne Überprüfung der Kenntnisse erteilt. Detektivische Belange bleiben dabei völlig außer Acht!
Deutlicher hätte der Staat seine Gleichgültigkeit gegenüber den Belangen des privaten Sicherheitswesens nicht zum Ausdruck bringen können. Dabei haben die Angehörigen privater Sicherheitsdienste in vielen Bereichen Sicherheitsaufgaben übernommen, die der Staat mit eigenen Kräften längst nicht mehr abdecken kann.
Das TEKTAS-Institut in München wollte diesen Mißstand nicht länger hinnehmen. Nach mehr als 5jähriger Vorbereitungszeit gelang es 1989 unserem Unternehmen, den ersten und bis heute immer noch einzigen staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven auf den Markt zu bringen, dessen Lehrinhalte ausschließlich im Wege des Fernunterrichtes vermittelt werden. Das Ausbildungsangebot für die Detektive wurde 1992 komplettiert durch einen zweiten, ebenfalls staatlich geprüften und zugelassenen Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Privatdetektiven. Die Zulassungen erfolgten jeweils durch die `Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht´ in Köln (ZFU). Dabei wurden die einzelnen Fachgebiete durch staatliche Gutachter überprüft, die sämtliche Lehrinhalte gewissenhaft auf Inhalt und die didaktische Aufbereitung hin begutachteten. Das Ergebnis bestätigte unsere sorgfältige Vorbereitung: Prädikate wie "eine sehr umfassende Darstellung", "eine sehr ausführliche Aufbereitung“, „sehr gute und umfassende Darstellung der Sicherheitstechnik", "sehr ausführliche Bearbeitung, viele gute Hinweise/Anregungen", "ausführliche Beschreibung des Themas mit vielen guten Hinweisen/Beispielen" oder "eine sehr umfangreiche und bis ins Detail gehende Beschreibung denkbarer Sicherheitslagen" sind Ihr Garant für die hohe Qualität des Lehrstoffes.
Damit sind wir bis heute das einzige Unternehmen in Deutschland, das eine komplette Ausbildung für Kaufhaus- und Privatdetektive ausschließlich im Wege des Fernunterrichtes anbieten kann!
Manfred Lotze, Pressesprecher des Bundes Deutscher Detektive (BDD), äußerte sich bereits 1990 in einem Artikel der anerkannten Fachzeitschrift "WIK" (Zeitschrift für Wirtschaft, Kriminalität und Sicherheit), Ausgabe 2/90, über den `Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und Diebstahlssachbearbeitern im Groß- und Einzelhandel´ und kam zu dem Fazit: "...die gegebenen Hinweise, Tips und Erläuterungen sind ausführlich, für den Leser gut vorstellbar und von daher leicht aus dieser Theorie in die Praxis umzusetzen..."
Sieben Jahre später kommt Mario Krupp, Geschäftsführer des Bundes Internationaler Detektive, in seinem vielbeachteten Artikel im „Detektiv-Kurier“, der Fachzeitschrift des „ZAD“ (Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe), Ausgabe 02.97, im Rahmen seiner Abhandlung zu Mängeln der IHK-Ausbildung zu folgendem Fazit: „...Insider sind sich darüber einig, daß die detektivische Aus- und Fortbildung durch die ZAD und TEKTAS durch ein hohes wissenschaftliches und fachkundiges Niveau getragen wird...“. Ein derartiges Lob aus dem Munde eines der führenden Persönlichkeiten und anerkannten Experten des Bundes Deutscher Detektive spricht, so glaube ich, für sich...
Der besondere Vorteil dieser vorgezogenen theoretischen Berufsausbildung ausschließlich per Fernlehrgang liegt in dem Umstand, daß keine zeit- und kostenaufwendigen Ausbildungsteile zu absolvieren sind. Sie entscheiden selbst, wann, wo und wie schnell Sie lernen wollen. Bequem, nach individueller Zeitvorgabe, bei Ihnen zu Hause! Erst nach der theoretischen Unterweisung sammeln Sie dann selbst die praktischen Erfahrungen, wenn Sie den Beruf des Detektivs ausüben.
Dabei entstand unser Ausbildungskonzept in Anlehnung an die polizeiliche Ausbildungskonzeption, bei der zunächst ebenfalls theoretischer Unterricht erteilt wird. Erst nach dem erfolgreichen Abschluß der theoretischen Ausbildung an den Polizeischulen werden die jungen Beamten nach durchschnittlich drei Jahren Schule "auf die Straße gelassen". Schließlich kann ja bereits beim ersten Einsatz eine Situation eintreten, die nur durch umfassende rechtliche und theoretische Kenntnisse bewältigt werden kann.
Unsere Ausbildung trägt diesem Gedanken Rechnung. Sie enthält alle Bereiche, die der Detektiv bei seiner vielgestaltigen Arbeit rechtlich und theoretisch wissen muß. Dabei braucht die Qualität und der Inhalt unserer Ausbildungsunterlagen keinen Vergleich zu scheuen. Beide Fernlehrgänge wurden nämlich durch einen Autor erstellt, der dafür in ganz besonderer Weise prädestiniert ist – Richard Thiess, Kriminalhauptkommissar beim PP München und ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des privaten Sicherheitswesens.
Erfahrung, die sich für Sie auszahlt:
Der immense Erfahrungsschatz unseres Autors fließt ein in die beiden Fernlehrgänge für die Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und Privatdetektiven, die dadurch beeindruckend praxisnah und für den Auszubildenden leicht umzusetzen sind und die Kniffe und taktische Tricks vermitteln, die man sonst nur - wenn überhaupt! - im Laufe einer jahrzehntelangen Berufspraxis erlernen könnte.
In vier DIN-A-4-Leitzordnern zusammengefaßt (pro Lehrgang zwei Ordner) werden auf über 1500 Seiten ca. 800 verschiedene Themenbereiche rund um das Detektivwesen anschaulich und fachlich fundiert dargestellt. Die jeweiligen Lehrgangsunterlagen bieten dank des ausgeklügelten Aufbaus und der übersichtlichen Gliederung in Verbindung mit den zugehörigen Sachregistern als Nachschlagewerk für den schnellen Zugriff im täglichen Einsatz ein unentbehrliches Hilfsmittel.
Die beiden Fachrichtungen "Kaufhausdetektiv" und "Privatdetektiv" sind jeweils in sich geschlossene, komplette und unabhängig voneinander konzipierte Ausbildungen.
Kurs I:
Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und
Diebstahlssachbearbeitern
im Groß- und Einzelhandel
(Zulassungsnummer 718789,
ZFU Köln, vom 22.05.89)
Der Fernlehrgang für die Aus- und Fortbildung von Kaufhausdetektiven und Diebstahlssachbearbeitern im Groß- und Einzelhandel dauert insgesamt acht Kalendermonate; er besteht aus acht Lehrbriefen und kostet komplett 1.050,-- €. Dieser Betrag ist gemäß den Bestimmungen des Fernunterrichtschutzgesetzes in drei gleichen Raten jeweils quartalsweise im voraus zu entrichten. Der Lehrgang ist untergliedert in sechs Fachgebiete, nämlich in
Fachgebiet I/1: Recht
Hauptgruppen A: Strafrecht; B: "Jedermannsrechte"; C: Sonstige rechtliche Bestimmungen
Fachgebiet I/2: Allgemeine Sicherungslehre
2 Lehrbriefe; HG A: straftatenhemmende Einrichtung; B: straftatenhemmende Warenpräsentation; C: Personalwesen; D: ergänzende Maßnahmen
Fachgebiet 1/3: Sicherheitstechnik
HG A: Überwachungshilfen; B: Sicherungsetiketten; C: Vitrinen und verschließbare Behältnisse; D: Alarmanlagen; E: Funkgeräte; F: Sonstige Sicherheitstechnik
2 Lehrbriefe; HG A: Allgemeine Kontrollmaßnahmen; B: Erkennen von Straftätern; C: Verhalten bei Feststellung einer Straftat; D: Tatausführung (Tricks); E: Anhalten von Ladendieben; F: Sonstige taktische Maßnahmen
Fachgebiet I/5: Anzeigenbearbeitung
HG A: Anforderung an den Vernehmungsraum; B: Eigensicherung; C: Behandlung sichergestellter Waren; D: Organisation des Bürobetriebes; E: Erstellen einer Strafanzeige
Fachgebiet I/6: Besondere Sicherheitslagen
HG A: Raubüberfall/Verhaltensregeln; B: Scheckbetrug/Falschgeld; C: Bombendrohung; D: Sonstige Straftaten; E: Besondere Arbeitsweisen von Ladendieben
Bei beiden Fernlehrgängen besteht die Möglichkeit, an je drei fernschriftlichen Korrekturarbeiten während der Ausbildung teilzunehmen, sowie an einer institutseigenen, fernschriftlichen Abschlußprüfung.
Die Teilnahme an den Korrektur- bzw. Abschlußarbeiten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes auf freiwilliger Basis. Teilnehmer, die an der Abschlußprüfung nicht teilnehmen möchten, erhalten eine Teilnahmebescheinigung ohne individuellen Leistungsnachweis. Bei der Teilnahme an der fernschriftlichen Abschlußprüfung wird ein Prüfungszeugnis mit Noten erstellt.
Teilnahmevoraussetzungen
Vorsorglich möchte ich - zur Vermeidung von etwaigen Mißverständnissen - darauf hinweisen, daß unsere Ausbildung in keiner Weise mit der Vergabe von Stellen zusammenhängt. Eine Stellenvermittlung ist uns weder möglich, noch - aus rechtlichen Gründen - gestattet.
Eine Förderung der Lehrgangsteilnahme durch das Arbeitsamt ist z.Z. noch nicht möglich, da der Beruf des Detektivs bislang in Deutschland mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen kein staatlicher Ausbildungsberuf ist; unabhängig davon vermitteln die Arbeitsämter dennoch Interessenten für den Detektivberuf an unser Institut. Darüber hinaus wurde die Teilnahme bereits wiederholt auf Antrag durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr als Umschulungsmaßnahme bezahlt.
Als Teilnahmevoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluß oder eine entsprechende Berufsausbildung zweckmäßig. Die Teilnahme ist nicht möglich für Bewerber, die wegen Eigentums- oder Vermögens-, Gewalt- oder Sexualdelikten vorbestraft sind. Wir behalten uns aufgrund des sensiblen Ausbildungsstoffes vor einem Vertragsabschluß die Vorlage eines Führungszeugnisses vor.
Der Lehrgangsbeginn richtet sich nach den Wünschen des Kunden. Der Beginn ist jeweils zum Ersten eines Monates möglich. Kürzere Ausbildungszeiten und monatliche Ratenzahlungen sind auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers und nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Ausbildungsziel
Durch die Ausbildung soll der Teilnehmer in die Lage versetzt werden, als Detektiv im Angestelltenverhältnis bzw. selbständig alle anfallenden Aufgaben und Problemstellungen eigenverantwortlich, rechtlich und taktisch in einwandfreier Weise, zu bewältigen.
Auf Ihre Anforderung hin übersenden wir Ihnen gern einen kompletten Probelehrbrief - zu einem der beiden Fernlehrgänge, nach Ihrer Wahl - zum Kennenlernen. Dieser Lehrbrief zum Kennenlernen verbleibt in jedem Fall in Ihrem Eigentum. Eine Rücksendung oder eine Absage ist in keiner Weise erforderlich. Die Anforderung dieses Probelehrbriefes ist völlig unverbindlich und geschieht ohne jegliche Verpflichtung für Sie!
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zukünftig in Ihrer schweren und verantwortungsvollen Aufgabe durch unser Fachwissen unterstützen könnten. Stellen Sie uns auf die Probe!
Ihr TEKTAS-Institut